Kurz erklärt:
So erhalten Sie einen geförderten Streuobstbaum

Streuobst für alle!
Wenn Sie einen Baum pflanzen möchten, fragen Sie bei Ihrer Kommune, Vereinen oder Verbänden nach „Streuobst für alle!“

Baumbestellung
Die Kommune, der Verein oder Verband stellt einen Förderantrag und nach der Bewilligung bestellt er den Baum bei der Baumschule.

Lieferung & Pflanzung
Die Bäume werden nach der Lieferung an Sie weitergegeben und von Ihnen dann gepflanzt.

Rechnungsstellung
Die Kosten der Bäume werden vom Antragsteller beglichen, darum müssen Sie sich nicht kümmern.

Erstattung
Über den Online-Zahlungsantrag bekommt Ihr Antragsteller das Geld für die Bäume zurück.

Auf geht’s – Streuobst für alle!

Streuobstwiesen sind lebendige Oasen der Vielfalt. Hier finden bis zu 5.000 verschiedene Tier- und Pflanzenarten ein Zuhause, vom Steinkauz und Wiedehopf bis hin zu zahlreichen Vögeln, Kleintieren und Insekten sowie einer beeindruckenden Fülle an Gräsern, Wildblumen und sogar Orchideen.

Diese vielfältigen Lebensräume sind nicht nur für die Natur wichtig, sondern tun auch unserem Kleinklima gut und bereichern unsere Naherholungsmöglichkeiten zu jeder Jahreszeit.

Genuss aus der Region

Streuobstwiesen sind nicht nur für die Artenvielfalt, sondern auch für unsere Ernährung von Bedeutung. Mit über 2.000 Obstsorten bewahren sie einen wertvollen Schatz an geschmacklicher und gesunder Abwechslung. Die Früchte aus ökologischem Anbau sind die Grundlage für besondere kulinarische Köstlichkeiten.  

In Bayern sind die Streuobstbestände in den letzten Jahrzehnten bedauerlicherweise stark zurückgegangen. Der Streuobstpakt, unterstützt von der bayerischen Staatsregierung und einer Vielzahl von Partnern aus Verbänden und der Wirtschaft, setzt sich zum Ziel, diesen Trend zu stoppen.

Bis zum Jahr 2035 soll die Pflanzung von einer Million neuer Streuobstbäume gefördert werden. 

 

Werden Sie Teil des Streuobstpakts – wir unterstützen Sie

Im Rahmen von „Streuobst für alle!“ unterstützen wir den Kauf hochstämmiger Obstbäume, indem wir bis zu 45 Euro der Bruttokosten pro Baum erstatten. Ihr Amt für Ländliche Entwicklung übernimmt den Bruttokaufpreis, während Sie lediglich die Kosten für das Pflanzmaterial wie Anbindepfosten, Stammschutz und Wühlmausschutz tragen. Die Förderung gilt für 10 bis maximal 100 Obstbäume pro Antrag.

  • Kernobst (Apfel und Birne)
  • Steinobst (Pflaume und Kirsche)
  • Walnuss
  • Quitte
  • Wildobst wie Vogelkirsche, Holzapfel, Wildbirne, Eberesche, Speierling, Elsbeere, Maulbeere, Esskastanie, Mispel
  • Hasel
  • Apfelsorten Akane, Braeburn, Brava, Cox Orange, Elstar, Fuji, Gala, Golden Delicious, Granny Smith, Greenstar, Jonagold, Jonagored, Kanzi, Mairac, Pink Lady, Pinova, Red Delicious, Rubens und Rubinette, die Birnensorten Abate Fetel (= Abbé Fétel) und Dessertnaja
  • Bäume für Erwerbsanlagen (z. B. bei einer Pflanzdichte von über 100 Obstbäumen je Hektar)
  • Streuobstbäume, die aufgrund von Auflagen (z.B. im Zuge von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) gepflanzt werden müssen
  • Die Obstbäume sollten eine Stammhöhe von 180 cm, mindestens jedoch 140 cm haben.
  • Apfel-, Birnen- und Kirschhochstämme müssen auf einer Sämlingsunterlage veredelt sein. Die anderen Obstbäume (ohne Wildobst) können auch auf starkwüchsigen, vegetativ vermehrten Unterlagen veredelt sein.
  • Containerpflanzen können wir nicht fördern. Bei den Bäumen muss es sich also um wurzelnackte Bäume oder um Ballenpflanzen handeln.
  • Lassen Sie sich die genannten Anforderungen an Stammhöhe, Sämlingsunterlage und die Bewurzelung der Gehölze von der Baumschule in der Rechnung oder einem anderen Dokument bestätigen.
  • Eine Baumpflanzung bedeutet langfristiges Engagement. Wir müssen sichergehen, dass die eingesetzten Fördergelder 12 Jahre lang ihren Zweck erfüllen. Deshalb ist es wichtig, den Standort so zu wählen, dass der Baum dort auch mindestens 12 Jahre, am besten dauerhaft, stehen bleiben kann. Wird der Baum vorzeitig gefällt, müssen die Fördergelder zurückgezahlt werden.
  •  
  • Obstbaumbestellungen im Rahmen von „Streuobst für alle!“ können über Kommunen
    (Gemeinden oder Landkreise) sowie über Vereine und Verbände (z. B. Obst- und Gartenbauvereine, Imkervereine, Landschaftspflegeverbände) organisiert werden. Diese nehmen Sammelbestellungen auf, übernehmen die Online-Antragstellung und koordinieren die Aus- und Weitergabe der Bäume. Eine direkte Antragstellung von einzelnen Obstbaum-Interessierten ist leider nicht möglich. Wenden Sie sich also an einen geeigneten Partner und fragen Sie nach „Streuobst für alle!“.

DER WEG ZUM ERFOLG

  • Obstbaumbestellungen im Rahmen von „Streuobst für alle!“ können über Kommunen
    (Gemeinden oder Landkreise) sowie über Vereine und Verbände (z. B. Obst- und Gartenbauvereine, Imkervereine, Landschaftspflegeverbände) organisiert werden. Diese nehmen Sammelbestellungen auf, übernehmen die Online-Antragstellung und koordinieren die Aus- und Weitergabe der Bäume. Eine direkte Antragstellung von einzelnen Obstbaum-Interessierten ist leider nicht möglich. Wenden Sie sich also an einen geeigneten Partner und fragen Sie nach „Streuobst für alle!“.
  • Mit Erhalt des Förderbescheids können die Obstgehölze vom Antragsteller bei den Baumschulen bestellt werden.
  • Mit Erhalt des Förderbescheids können die Obstgehölze vom Antragsteller bei den Baumschulen bestellt werden.
  • Die Obstbäume werden geliefert, vom Antragsteller an die künftigen Obstbaumbesitzer ausgegeben (z. B. Abholung an der Gemeinde oder am Vereinsheim) und eigenständig gepflanzt.
  • Die Rechnung der Baumschule ist durch den Antragsteller in Vorleistung zu begleichen. Der Antragsteller kann sich die nicht förderfähigen Kosten (ggf. für Pflanzmaterial oder den Betrag über die förderfähigen 45 Euro pro Baum hinaus) durch den Abnehmer erstatten lassen. Wir empfehlen: am besten vorher absprechen.
  • Nach Ausgabe der Obstgehölze kann das Fördergeld abgerufen werden. Das passiert über den Online-Zahlungsantrag. Neben der Rechnung benötigen wir lediglich noch eine Liste mit den Standorten der gepflanzten Streuobstbäume.
  • Nach Bewilligung des Zahlungsantrags werden die Fördermittel turnusmäßig an die Antragsteller ausgereicht.
  • Antragstellung bequem online möglich
  • einfache Antragstellung (Name, Anschrift, E-Mail sowie Anzahl der Obstbäume)
  • auf Wunsch Abwicklung der gesamten Kommunikation zwischen Antragsteller und Amt per E-Mail
  • unbürokratische und flexible Handhabung je nach Verfügbarkeiten von Obstsorten bzw. Obstarten
  • freie Gestaltung der Weitergabe zwischen Antragsteller und Obstbaum-Interessierten (Weiterverkauf der geförderten Bäume ist natürlich ausgeschlossen, Einheben der entstandenen Kosten ist möglich)
  • flexible Standortwahl: Dokumentation, wo die Bäume gepflanzt wurden, erst zum Zahlungsantrag
  •  
  • Sie haben Interesse an einem oder mehreren Obstbäumen? Gerne können Sie aktiv auf einen Verein oder Ihre Kommune zugehen und um eine Antragstellung bitten.
  • Obstbäume brauchen eine sonnige und trockene Fläche mit genügend Platz, auf der sie im Laufe der Jahre ihre volle ökologische Wirkung entfalten können. Nordexponierte und feuchte Standorte sind wenig geeignet.
  • Häufiges Mähen der Baumscheibe bewahrt die jungen Bäume vor dem Wurzeldruck von Gräsern und Kräutern.
  • Ein Gießrand erleichtert die Wasserversorgung, besonders am Anfang, wenn die Wurzeln noch nicht weit reichen.
  • Für leckeres Obst ist der jährliche Schnitt wichtig. So kann sich die Krone richtig entwickeln, alle Äste werden ausreichend mit Licht und Nährstoffen versorgt und das Obst kann gut in der Sonne reifen.
  • Die richtige Ernte und Verarbeitung sorgen für einen unvergleichlichen Genuss!

Guter Rat

Beratung zum geeigneten Standort, zur Pflanzung, Pflege und zum richtigen Schnitt der Obstbäume gibt es z. B. bei der Kreisfachberatung an den Landratsämtern, im Gartenbauverein und unter folgendem Link: www.lfl.bayern.de/streuobstpflanzung

So einfach ist der Weg zum Streuobstbaum!

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Illustration einer Biene

Kurz erklärt:
So erhalten Sie einen geförderten Streuobstbaum

Streuobst für alle!
Wenn Sie einen Baum pflanzen möchten, fragen Sie bei Ihrer Kommune, Vereinen oder Verbänden nach „Streuobst für alle!“

Baumbestellung
Die Kommune, der Verein oder Verband stellt einen Förderantrag und nach der Bewilligung bestellt er den Baum bei der Baumschule.

Lieferung & Pflanzung
Die Bäume werden nach der Lieferung an Sie weitergegeben und von Ihnen dann gepflanzt.

Rechnungsstellung
Die Kosten der Bäume werden vom Antragsteller beglichen, darum müssen Sie sich nicht kümmern.

Erstattung
Über den Online-Zahlungsantrag bekommt Ihr Antragsteller das Geld für die Bäume zurück.

Auf geht’s – Streuobst für alle!

Streuobstwiesen sind lebendige Oasen der Vielfalt.
Hier finden bis zu 5.000 verschiedene Tier- und Pflanzenarten ein Zuhause, vom Steinkauz und Wiedehopf bis hin zu zahlreichen Vögeln, Kleintieren und Insekten sowie einer beeindruckenden Fülle an Gräsern, Wildblumen und sogar Orchideen.

Diese vielfältigen Lebensräume sind nicht nur für die Natur wichtig, sondern tun auch unserem Kleinklima
gut und bereichern unsere Naherholungsmöglichkeiten zu jeder Jahreszeit.

Genuss aus der Region

Streuobstwiesen sind nicht nur für die Artenvielfalt, sondern auch für unsere Ernährung von Bedeutung.
Mit über 2.000 Obstsorten bewahren sie einen wertvollen Schatz an geschmacklicher und gesunder Abwechslung. Die Früchte aus ökologischem Anbau sind die Grundlage für besondere kulinarische Köstlichkeiten.  

In Bayern sind die Streuobstbestände in den letzten Jahrzehnten bedauerlicherweise stark zurückgegangen. Der Streuobstpakt, unterstützt von der bayerischen Staatsregierung und einer Vielzahl von Partnern aus Verbänden und der Wirtschaft, setzt sich zum Ziel, diesen Trend zu stoppen.

Bis zum Jahr 2035 soll die Pflanzung von einer Million neuer Streuobstbäume gefördert werden. 

 

Werden Sie Teil des Streuobstpakts – wir unterstützen Sie

Im Rahmen von „Streuobst für alle!“ unterstützen wir den Kauf hochstämmiger Obstbäume, indem wir bis zu 45 Euro der Bruttokosten pro Baum erstatten. Ihr Amt für Ländliche Entwicklung übernimmt den Bruttokaufpreis, während Sie lediglich die Kosten für das Pflanzmaterial wie Anbindepfosten, Stammschutz und Wühlmausschutz tragen. Die Förderung gilt für 10 bis maximal 100 Obstbäume pro Antrag.

  • Kernobst (Apfel und Birne)
  • Steinobst (Pflaume und Kirsche)
  • Walnuss
  • Quitte
  • Wildobst wie Vogelkirsche, Holzapfel, Wildbirne, Eberesche, Speierling, Elsbeere, Maulbeere, Esskastanie, Mispel
  • Hasel
  • Apfelsorten Akane, Braeburn, Brava, Cox Orange, Elstar, Fuji, Gala, Golden Delicious, Granny Smith, Greenstar, Jonagold, Jonagored, Kanzi, Mairac, Pink Lady, Pinova, Red Delicious, Rubens und Rubinette, die Birnensorten Abate Fetel (= Abbé Fétel) und Dessertnaja
  • Bäume für Erwerbsanlagen (z. B. bei einer Pflanzdichte von über 100 Obstbäumen je Hektar)
  • Streuobstbäume, die aufgrund von Auflagen (z.B. im Zuge von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) gepflanzt werden müssen
  • Die Obstbäume sollten eine Stammhöhe von 180 cm, mindestens jedoch 140 cm haben.
  • Apfel-, Birnen- und Kirschhochstämme müssen auf einer Sämlingsunterlage veredelt sein. Die anderen Obstbäume (ohne Wildobst) können auch auf starkwüchsigen, vegetativ vermehrten Unterlagen veredelt sein.
  • Containerpflanzen können wir nicht fördern. Bei den Bäumen muss es sich also um wurzelnackte Bäume oder um Ballenpflanzen handeln.
  • Lassen Sie sich die genannten Anforderungen an Stammhöhe, Sämlingsunterlage und die Bewurzelung der Gehölze von der Baumschule in der Rechnung oder einem anderen Dokument bestätigen.
  • Eine Baumpflanzung bedeutet langfristiges Engagement. Wir müssen sichergehen, dass die eingesetzten Fördergelder 12 Jahre lang ihren Zweck erfüllen. Deshalb ist es wichtig, den Standort so zu wählen, dass der Baum dort auch mindestens 12 Jahre, am besten dauerhaft, stehen bleiben kann. Wird der Baum vorzeitig gefällt, müssen die Fördergelder zurückgezahlt werden.
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  • Obstbaumbestellungen im Rahmen von „Streuobst für alle!“ können über Kommunen
    (Gemeinden oder Landkreise) sowie über Vereine und Verbände (z. B. Obst- und Gartenbauvereine, Imkervereine, Landschaftspflegeverbände) organisiert werden. Diese nehmen Sammelbestellungen auf, übernehmen die Online-Antragstellung und koordinieren die Aus- und Weitergabe der Bäume. Eine direkte Antragstellung von einzelnen Obstbaum-Interessierten ist leider nicht möglich. Wenden Sie sich also an einen geeigneten Partner und fragen Sie nach „Streuobst für alle!“.

DER WEG ZUM ERFOLG

  • Obstbaumbestellungen im Rahmen von „Streuobst für alle!“ können über Kommunen
    (Gemeinden oder Landkreise) sowie über Vereine und Verbände (z. B. Obst- und Gartenbauvereine, Imkervereine, Landschaftspflegeverbände) organisiert werden. Diese nehmen Sammelbestellungen auf, übernehmen die Online-Antragstellung und koordinieren die Aus- und Weitergabe der Bäume. Eine direkte Antragstellung von einzelnen Obstbaum-Interessierten ist leider nicht möglich. Wenden Sie sich also an einen geeigneten Partner und fragen Sie nach „Streuobst für alle!“.
  • Mit Erhalt des Förderbescheids können die Obstgehölze vom Antragsteller bei den Baumschulen bestellt werden.
  • Mit Erhalt des Förderbescheids können die Obstgehölze vom Antragsteller bei den Baumschulen bestellt werden.
  • Die Obstbäume werden geliefert, vom Antragsteller an die künftigen Obstbaumbesitzer ausgegeben (z. B. Abholung an der Gemeinde oder am Vereinsheim) und eigenständig gepflanzt.
  • Die Rechnung der Baumschule ist durch den Antragsteller in Vorleistung zu begleichen. Der Antragsteller kann sich die nicht förderfähigen Kosten (ggf. für Pflanzmaterial oder den Betrag über die förderfähigen 45 Euro pro Baum hinaus) durch den Abnehmer erstatten lassen. Wir empfehlen: am besten vorher absprechen.
  • Nach Ausgabe der Obstgehölze kann das Fördergeld abgerufen werden. Das passiert über den Online-Zahlungsantrag. Neben der Rechnung benötigen wir lediglich noch eine Liste mit den Standorten der gepflanzten Streuobstbäume.
  • Nach Bewilligung des Zahlungsantrags werden die Fördermittel turnusmäßig an die Antragsteller ausgereicht.
  • Antragstellung bequem online möglich
  • einfache Antragstellung (Name, Anschrift, E-Mail sowie Anzahl der Obstbäume)
  • auf Wunsch Abwicklung der gesamten Kommunikation zwischen Antragsteller und Amt per E-Mail
  • unbürokratische und flexible Handhabung je nach Verfügbarkeiten von Obstsorten bzw. Obstarten
  • freie Gestaltung der Weitergabe zwischen Antragsteller und Obstbaum-Interessierten (Weiterverkauf der geförderten Bäume ist natürlich ausgeschlossen, Einheben der entstandenen Kosten ist möglich)
  • flexible Standortwahl: Dokumentation, wo die Bäume gepflanzt wurden, erst zum Zahlungsantrag
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  • Sie haben Interesse an einem oder mehreren Obstbäumen? Gerne können Sie aktiv auf einen Verein oder Ihre Kommune zugehen und um eine Antragstellung bitten.
  • Obstbäume brauchen eine sonnige und trockene Fläche mit genügend Platz, auf der sie im Laufe der Jahre ihre volle ökologische Wirkung entfalten können. Nordexponierte und feuchte Standorte sind wenig geeignet.
  • Häufiges Mähen der Baumscheibe bewahrt die jungen Bäume vor dem Wurzeldruck von Gräsern und Kräutern.
  • Ein Gießrand erleichtert die Wasserversorgung, besonders am Anfang, wenn die Wurzeln noch nicht weit reichen.
  • Für leckeres Obst ist der jährliche Schnitt wichtig. So kann sich die Krone richtig entwickeln, alle Äste werden ausreichend mit Licht und Nährstoffen versorgt und das Obst kann gut in der Sonne reifen.
  • Die richtige Ernte und Verarbeitung sorgen für einen unvergleichlichen Genuss!

Guter Rat

Beratung zum geeigneten Standort, zur Pflanzung, Pflege und zum richtigen Schnitt der Obstbäume gibt es z. B. bei der Kreisfachberatung an den Landratsämtern, im Gartenbauverein und unter folgendem Link: www.lfl.bayern.de/streuobstpflanzung

So einfach ist der Weg zum Streuobstbaum!

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